Carport aus Bayern - 15.12.2015

Baugenehmigungen - Es gibt einiges zu beachten

Baugenehmigungen - Es gibt einiges zu beachten Für viele Bauherren ein leidiges Thema - Behördengänge, Papierkram, Vorschriften und womöglich sogar noch Baugenehmigungen. Die Nerven liegen oftmals schon blank, bevor das eigentliche Bauprojekt überhaupt begonnen hat. Dabei ist das Auseinandersetzen mit der Landesbauverordnung und örtlichen Voraussetzungen die Basis für eine umsichtige Planung.

Vorschriften und Regeln

Ist die Entscheidung gefallen, dass ein Carport der passende Unterstand für Auto und Co. ist, kann mit der Planung begonnen werden. Oftmals sind wir dann so in das Projekt vertieft, dass sich unsere Gedanken um die Optik, die Größe und mögliche Extras drehen. Doch der wichtigste Punkt wird oftmals dabei vernachlässigt - Wie sieht es eigentlich mit den Baugenehmigungen aus? Muss ein Antrag zur Genehmigung gestellt werden oder reicht möglicherweise eine Bauanzeige? Welche Vorschriften oder Regeln der jeweiligen Gemeinde gilt es zu beachten? Auch wenn ein Carport von vielen nicht als Bauprojekt gesehen wird, handhaben es die verschiedenen Bundesländer doch ganz unterschiedlich.

Baugenehmigungen als notwendiges Übel

Nachfolgend die Voraussetzungen der Bundesländer im kurzen Überblick.

Haben Sie das Glück, dass Sie in einem Bundesland wohnen, wo es weder einer Baugenehmigung noch einer Bauanzeige bedarf, gibt allerdings trotzdem noch einiges, was beachtet werden muss.

Umweltschutz

Abstand zum Nachbargrundstück generell 3m (kann allerdings je nach Bundesland variieren)


Denkmalschutz

Regelungen und Vorschriften der Gemeinde in Bezug auf Nutzung der Grundstücksfläche


Genehmigungsfrei sind:

Baden-Württemberg 40 qm, Berlin 30 qm, Hessen 40 qm, Saarland 36 qm - Grundfläche

Brandenburg und Rheinland-Pfalz 50 Kubikmeter umbauter Raum

Eine Bauanzeige wird benötigt in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Eine Carport-Baugenehmigung ist in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern notwendig.

Welche Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren erforderlich sind, können Sie bei dem für Sie zuständigen Bauamt erfragen. Oftmals kann Ihnen der Händler vor Ort auch schon Auskunft dazu geben.

Beugen Sie Stress vor

An eines sollten Sie auch nach Klärung aller behördlichen Vorschriften noch denken - Ihre Nachbarn. Tun Sie sich selbst einen Gefallen und vermeiden Sie einen Nachbarschaftsstreit ganz einfach, indem Sie Ihre direkte Umgebung darüber informieren. Fühlt einer Ihrer Nachbarn sich nämlich durch Ihren Carport belästigt, kann er Beschwerde einlegen. Solch etwaigen Stress sollten Sie einfach schon vorsorglich aus dem Weg gehen!

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie bei der Planung nichts übersehen, dann holen Sie sich Unterstützung von einem Profi. Eine Fachfirma kann Ihnen mit Ihrer fachlichen Kompetenz und Erfahrung bei der Planung und Umsetzung behilflich sein. Auch bei den Formalitäten in Bezug auf Baugenehmigungen und Co. werden Sie nicht alleine gelassen. Machen Sie Ihren Carport zu einem gelungenen Vorhaben und lassen Sie sich von uns unterstützen. Das Team Biber Carport - Bayern steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Stand: 12/2015, rechtliche Angaben ohne Gewähr



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