Carport aus Bayern - 19.07.2017

Ist für den Garagenbau in Bayern eine Baugenehmigung erforderlich

Wohl jeder Autobesitzer ist froh, wenn er sein Auto sicher und geschützt untergestellt weiß. Aber nicht nur dass, auch die Parkplatzsuche gestaltet sich in einigen Wohngebieten, nicht nur in Bayern oder Umgebung, als nervenaufreibende Angelegenheit, die Scheiben von Eis und Schnee zu befreien ist nicht nur lästig, sondern auch zeitraubend, Vogelkot oder Hagel können zu Lackschäden führen. Zudem kann ein zusätzlicher Abstellraum weiteren sicheren Stellplatz schaffen. Die Liste ließe sich durchaus noch um einige Punkte erweitern. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass mindestens eine Garage zum Eigenheim gehört. Doch bevor es an die eigentliche Planung und den praktischen Garagenbau geht, so gilt es an einiges zu denken.

Auflagen und Regeln müssen eingehalten werden

Auch wenn der Unterstand auf dem eigenen Grundstück erstellt wird, so muss sich beim Bau von Garagen an das geltende Baurecht gehalten werden. Dies bedeutet, sich bereits im Vorfeld damit auseinanderzusetzen, am besten mit Unterstützung vom Fachmann, wie die Garage ordnungsgemäß konstruiert und gesetzeskonform platziert werden kann.

In Bayern lassen sich folgende Regeln finden:

- Carports und Garagen mit einer maximalen gesamten Nutzungsfläche von 50 m² gelten als genehmigungsfrei, sofern sie nicht im Außenbereich liegen.

- unter der Voraussetzung, dass ein Bebauungsplan vorliegt und die Garage der "Plankonformität" entspricht, ist auch bei Garagen mit einer Gesamtnutzfläche von 100 m² kein Bauantrag notwendig.

Auch wenn ein Bau als verfahrensfrei bezeichnet wird, weil eine Baugenehmigung entfällt, bedeutet das nur, dass kein Antrag gestellt werden muss. Die Auflagen und Vorschriften der Landesbauordnung, der Stellplatz- und Garagenverordnung wie auch technische Baubestimmungen müssen beim Garagenbau trotzdem zu 100% erfüllt werden. Dies gilt ebenso in Bezug auf vorhandene Bebauungspläne und die Einhaltung von Abstandsflächen. Für die Umsetzung ist der Bauherr verantwortlich. Kann die Bauaufsichtsbehörde einen Verstoß nachweisen, beispielsweise aufgrund einer Beschwerde eines Nachbarn, kann diese die Nutzung untersagen oder gar den Abriss des Unterstandes fordern.

Wenn es einer Baugenehmigung bedarf

Wird der Neubau eines Hauses geplant, sollte in Verbindung mit dem dazu notwendigen Bauantrag auch der Garagenbau gleich mit beantragt werden. Praktisch muss der Unterstand nicht sofort errichtet werden, da die Baugenehmigung eine 4 jährige Gültigkeit besitzt, welche mittels Antrag um bis zu 2 Jahre verlängert werden kann, damit sie nicht erlischt.

Geht die gewünschte Garage über die genehmigungsfreie Größe hinaus oder soll beispielsweise eine Einliegerwohnung damit verbunden werden, ist ein Bauantrag erforderlich, welcher von einem Architekten oder einer berechtigen Person unterzeichnet sein muss. Benötigte Unterlagen hierzu sind unter anderem Lageplan, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung sowie das eigentliche Antragsformular. Auch die direkten Nachbarn müssen zumeist mit angegeben werden.

Bevor also Baumaterial oder ein Bausatz für Einzel- oder Doppelgarage gekauft wird, sollte sich beim zuständigen Bauamt informiert werden, wie es um die Auflagen und Vorschriften das eigene Grundstück betreffend bestellt ist. Dies betrifft im übrigen auch die Punkte Denkmalschutz und Naturschutz.

Der passende Partner für den Garagenbau

Schutz vor den verschiedenen Umwelt- und Witterungseinflüssen sowie Sicherheit gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus sind dank Garage bestens miteinander kombiniert, eine individuelle Nutzung inklusive. Der Umsetzung sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Um im Ergebnis das Optimum zu erhalten, sollte auf fachmännische Hilfe auch beim Garagenbau nicht verzichtet werden. Schon seit Jahren gilt die Firma Biber nicht nur in Bayern als Spezialist für hochwertige und massive Unterstände aus Holz. So wissen die qualifizierten Mitarbeiter natürlich auch um die Wichtigkeit von Details, wenn es um die gültige Landesbauordnung sowie die Baulagenverordnung geht und unterstützen ihre Kunden mit einer individuellen Beratung und Planung auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Baugenehmigung.

Profitieren auch Sie von den Erfahrungen und dem Know-how der Profis von Biber Carports. Zudem bestehen alle Unterstände zu 100% aus echtem BSH-Leimholz in Sichtqualität. Die Fertigung erfolgt ganz nach Kundenwunsch in Deutschland. Somit sind Holzcarport wie auch Holzgarage Marke Biber rissarm, passgenau und langlebig. Ein top Preis-Leistungs-Verhältnis sorgt außerdem für dauerhafte Freude und Zufriedenheit am Unterstand.



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